Dieses Glossar wird ständig erweitert.

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A

ABG FRANKFURT HOLDING

Die ABG FRANKFURT HOLDING ist der Wohnungs- und Immobilienkonzern der Stadt Frankfurt am Main. Zu dem Unternehmen, das eine GmbH ist, gehören die Frankfurter Aufbau AG, die Hellerhof GmbH, die WOHNHEIM GmbH, die MIBAU GmbH und die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH sowie eine Vielzahl weiterer Gesellschaften.

Mit mehr als 50000 Wohnungen bietet die ABG Wohnraum für fast ein Viertel der Frankfurter Bevölkerung sowie 30000 sonstige Vermietungseinheiten an. Der modernen energetischen Ausstattung der Wohnungen sieht sich die ABG verpflichtet. So setzt sie bei Neubauten seit Jahren grundsätzlich auf die Passivhausbauweise.

Die ABG verfügt im Stadtteil Bockenheim über insgesamt 1244 Wohnungen. Diese haben eine durchschnittliche Nettokaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) in Höhe von 7,53 €.

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B

Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig und erwünscht sind. Ein von der Stadtverordnetenversammlung zu genehmigender Bebauungsplan für den Kulturcampus Frankfurt schreibt künftig vor, in welchen Umfängen auf dem Areal Wohnen und Arbeiten möglich sein soll.

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M

Mietspiegel

In Frankfurt am Main gibt es einen qualifizierten Mietspiegel. Ein qualifizierter ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten, wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. So beschreibt es die Rechtsgrundlage des § 558d BGB bundeseinheitlich für die gesamte Republik. Erforderlich ist die Erstellung durch Datenerhebung und -auswertung nach anerkannten wissenschaftlichen, statistischen Grundsätzen. Sie müssen gewährleisten, dass der Mietspiegel ein realistisches Abbild des Wohnungsmarktes liefert. Dies ist in Frankfurt am Main geschehen durch Beauftragung des Institutes INWIS. Schließlich ist der Mietspiegel dann anerkannt worden in der Mietspiegelkommission, die sich aus Interessenvertretern von Vermietern und Mietern paritätisch zusammensetzt. Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. Der Mietspiegel dient als Grundlage für die Einordnung von Mieten bei Neuvermietungen mit Ausnahme von Neubauwohnungen sowie als Grundlage für Mieterhöhungen.

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Mittelstandsprogramm

Das Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt am Main richtet sich an Personen, die die Einkommensgrenzen des Ersten Förderweges (siehe: Sozialwohnungen) um bis zu 60 Prozent überschreiten. Die Akquisition der Mietinteressenten erfolgt ausschließlich durch den Wohnungseigentümer. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main überprüft lediglich die Fördervoraussetzungen. Mehr Informationen finden sich unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de

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S

Senckenberg Forschungsinstitut

Das Institut will im Rahmen der Entwicklung des Kulturcampus seine Liegenschaften am Frankfurter Stammsitz konzentrieren und erweitern. In diesem Rahmen stehen Umbauten des ehemaligen Hörsaalgebäudes der Goethe-Universität, des Physikalischen Vereins und des Hauptgebäudes Senckenberg bevor. Das Institut ist Teil des Kulturcampus Frankfurt, auf dem neben Senckenberg künftig die Musikhochschule, das Ensemble Modern, das Hindemith-Institut, die Hessische Theaterakademie, die Forsythe Company, die Junge Deutsche Philharmonie und das Frankfurt LAB vertreten sein werden.

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Sozialwohnungen

Als Sozialwohnungen bezeichnet man umgangssprachlich Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Gegenstand der öffentlichen Förderung ist die Subventionierung einer Miete, um einem bestimmten Personenkreis einkommensabhängig je nach Fördermodell den Zugang zum Wohnungsmarkt zu verschaffen.

Bei öffentlich geförderten Wohnungen des Ersten Förderwegs, die sich an Geringverdiener richten, hat ausschließlich das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main ein Belegungs- und Vorschlagsrecht. Ausschließlich Personen, die im Hinblick auf ihre Einkommenssituationen beim Amt für Wohnungswesen registrierfähig sind und registriert wurden, können schließlich dann vom Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main dem Wohnungseigentümer vorgeschlagen werden. Die letzte Entscheidung trifft hingegen der Wohnungseigentümer. Die Vermietung an Personen, die nicht beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main registriert sind, kann nicht erfolgen.

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W

Wohnungen

Auf dem Areal Kulturcampus Frankfurt können bis zu 1500 Wohnungen entstehen. Die ABG (siehe ABG FRANKFURT HOLDING) will den Wohnungsbau in dem neuen Quartier selbst betreiben. Angefangen hat die Gesellschaft damit bereits im Dezember des Jahres 2011 auf dem Areal nördlich der Bockenheimer Landstraße. Auf dem 9000 Quadratmeter großen Eckgrundstück sollen insgesamt 200 neue Wohnungen entstehen: 120 Mietwohnungen und 80 Eigentumswohnungen.

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