Initiativen und ABG verabreden einen konkreten Zeitplan

 

Für das künftige Wohnen auf dem Kulturcampus Frankfurt stehen in den nächsten Monaten zentrale Weichenstellungen bevor. Die besten Ideen für das gemeinschaftliche Wohnen sucht Ende Januar kommenden Jahres eine Jury aus. Dieses Vorgehen verabredeten Mitstreiter der AG Wohnen mit der ABG FRANKFURT HOLDING in der jüngsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft. Derweil machte die schwarz-grüne Römer-Koalition in einem gemeinsamen Antrag an das Stadtparlament deutlich, bis Ende Oktober sollten die am Erhalt des Philosophicums interessierten Initiativen „nachvollziehbar darlegen“, ob „die Realisierung von gemeinschaftlichem und genossenschaftlichem Wohnen unter Erhaltung des Gebäudes wirtschaftlich machbar ist“.

Der Kulturcampus ist ein auch wohnungspolitisch bedeutendes Projekt der Stadtentwicklung: Insgesamt könnten nach dem jetzigen Stand der Dinge 1200 Wohnungen auf dem Areal zwischen Gräfstraße und Senckenberganlage entstehen. Bis zu 15 Prozent davon wären Projekten gemeinschaftlichen Wohnens nach den Vorgaben des Stadtparlaments vorbehalten. Insgesamt sollen 290000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche entstehen. 40 Prozent davon ständen für Wohnen, der Rest für Arbeiten und Kultur bereit.

„Die Initiativen, die sich für gemeinschaftliches Wohnen auf dem Kulturcampus interessieren, können dieses Interesse jetzt bekunden. Die ABG wird bis Ende Oktober 2013 ein öffentliches Ausschreibungsverfahren initiieren“, machte ABG-Geschäftsführer Frank Junker bei dem Treffen mit den Initiativen im Bürgerhaus Bockenheim deutlich. Dort kommt die AG Wohnen in der Kontinuität der Planungswerkstätten seit mittlerweile einem Jahr regelmäßig zusammen.

Jetzt gehen diese Beratungen in eine entscheidende Phase: Nach der Bekundung des Interesses bis zum nächsten Treffen der AG am Montag, 28. Oktober, haben Mitstreiter im Angesicht einer unabhängigen Jury bis Ende Januar die Möglichkeit, ihre Pläne für gemeinschaftliches Wohnen im Detail darzustellen. Dabei geht es auch um die Frage, welche „soziale Rendite“ aus einem solchen Projekt erwächst. Dieses Kriterium spielt für die Entscheidung, wer für gemeinschaftliches Wohnen auf dem Kulturcampus in Frage kommt, eine zentrale Rolle.

„Wir reden über das gemeinschaftliche Wohnen exklusiv“, sagte Junker zu der Frage, warum die ABG auf „soziale Rendite“ Wert lege. Im Unterschied zu üblichen Mietverhältnissen soll Wohnfläche für gemeinschaftliches Wohnen nur dann reserviert werden, wenn davon die Stadtgesellschaft profitiert, dieses Wohnen also von einem allgemeinen, nicht in einem partikularen Interesse ist. Deswegen gebe es von Seiten der Stadt das Versprechen, bis 15 Prozent für gemeinschaftliches Wohnen vorzuhalten. „Ohne den Aspekt der sozialen Rendite lässt sich eine solche Privilegierung nicht begründen“, machte Junker deutlich. Die Frage nach der „sozialen Rendite“ soll bei der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe eine Rolle spielen.

Über die Bewerbung befindet nach der Vorstellung der Pläne der einzeln Initiativen eine unabhängige Jury. Das soll Ende Januar sein. In der Arbeitsgemeinschaft war man sich einig, das neben dem Ortsvorsteher, einem Vertreter der ABG und Fachleuten aus der Sozialwissenschaft, im Gespräch ist Professor Martina Löw, auch Repräsentanten des gemeinschaftlichen Wohnens, die nicht in Frankfurt wirken, beteiligt sein sollen. Birgit Kasper von den Frankfurter Initiativen will entsprechende Vorschläge machen.

Wegweisungen für Wohnprojekte